VVG, VAG, AVB.
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Mit der VVG-Reform zum 1. Januar 2008 wurde die Beratungs- und Dokumentations-Pflicht des Versicherungsvermittlers im Gesetz verankert. 18 Jahre später ist die Beratungs-Praxis durch die IDD-Anpassungen 2018 und durch konsolidierte BGH-Rechtsprechung geprägt — und der Schadensersatz wegen Beratungs-Pflicht-Verletzung ist ein etablierter Haftungs-Tatbestand.